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   VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89   

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VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89 (https://dejure.org/1992,7864)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.01.1992 - 4 N 3142/89 (https://dejure.org/1992,7864)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 4 N 3142/89 (https://dejure.org/1992,7864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beschränkung des Nachteils auf einen Teil des Plangebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
    Das Bundesverwaltungsgericht (B. v. 09.11.1979 - IV N 1.78 - IV N 2.79 bis 4.79 - BRS 35 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung verletzend in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden müßte.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 1 C 11/88

    Anfechtung; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Gemeinde; Festsetzung; Mischgebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
    Es werde auf ein Urteil des OVG Lüneburg vom 27.07.1990 (- 1 C 11/88 - BRS 50 Nr. 18) zur zulässigen Festsetzung eines sogenannten "Mischgebietes" in einer Breite von ca. 30 m und zur Zulässigkeit sogenannter "weicher Übergänge" zwischen Gewerbe- und Wohnflächen hingewiesen.
  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
    Beschränkt sich der Nachteil für einen Antragsteller in den Festsetzungen für einen Teil des Plangebietes, ist ein darüber hinaus auf die Feststellung der Ungültigkeit des Bebauungsplans insgesamt gerichteter Antrag unzulässig (Hess. VGH, B. v. 24.01.1989 - IV N 8/82 -).
  • VGH Hessen, 19.12.1969 - IV N 8/68

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags,

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
    Der Senat hat unter einem solchen Nachteil seit dem Beschluß vom 19.12.1969 - IV N 8/68 - BRS 22 Nr. 31 die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen verstanden.
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85

    Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
    Die Befugnis des Verwaltungsgerichtshofs, über einen durch das Maß des Nachteils beschränkten Normenkontrollantrag hinaus im Falle seiner Begründetheit bei planerischem Regelungszusammenhang eine Norm im ganzen für nichtig zu erklären, bleibt unberührt (vgl. Hess. VGH, B. v. 29.10.1991 - 4 N 1815/85 - B. v. 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22; auch Quaas/Müller, Normenkontrolle und Bebauungsplan, 1986, Rdnr. 231).
  • VGH Hessen, 01.09.1981 - IV N 16/80

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß ein Nachteil auch dann angenommen werden kann, wenn erst nach Erlaß des Bebauungsplans eine Entwicklung eintritt, aufgrund der er sich als nachteilig für Betroffene erweist (so für eine funktionslos gewordene Festsetzung, Hess. VGH, B. v. 01.09.1981 - IV N 16/80 - BRS 38, Nr. 11 = ESVGH Bd. 31 S. 272) ändert das an der Unbeachtlichkeit des Interesses des Antragstellers im vorliegenden Fall nichts.
  • VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89
    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehört das Grundeigentum (B. des Senats vom 12.03.1982 - IV N 14/77 - ESVGH Nr. 32, 106 (107) m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Widerspruch des Bebauungsplans zu einer

    Beschränkt sich der Nachteil für einen Antragsteller in den Festsetzungen für einen Teil des Plangebietes, ist ein darüber hinaus auf die Feststellung der Ungültigkeit des Bebauungsplans insgesamt gerichteter Antrag unzulässig (Hess. VGH, B. v. 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452 - st.Rspr.) und insoweit abzuweisen.
  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 4 N 782/91

    Keine Beiladung im Normenkontrollverfahren

    Dies muß - ebenso wie in Fällen der Lage eines Grundstücks an der Grenze unterschiedlicher Nutzungen - insbesondere dann gelten, wenn für die neuen Baugrundstücke eine Nutzung festgesetzt wird, die nach der in der Baunutzungsverordnung - BauNVO - vorgesehenen Gliederung der Baugebiete neben der Nutzung auf den Grundstücken der Antragsteller festgesetzt werden kann, da in diesem Fall regelmäßig keine besondere Konfliktsituation geschaffen wird (Hess. VGH, Beschluß vom 17.01.1992, 4 N 3142/89).
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

    In einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht entsprechend der Zielsetzung des Normenkontrollverfahrens nicht an den (zulässigen) Antrag gebunden, sondern kann darüber hinaus die Ungültigkeitserklärung auf die gesamte Verordnung erstrecken (vgl. für den Fall der durch das Maß des Nachteils beschränkten Antragsbefugnis Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22; Beschluß vom 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452; Beschluß vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 -).Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin auch als Waldeigentümerin antragsbefugt wäre, weil sie als juristische Person durch die angegriffene Änderungsverordnung einen Nachteil erlitten oder in absehbarer Zukunft zu erwarten hat.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

    In einem solchen Fall ist das Normenkontrollgericht entsprechend der Zielsetzung des Normenkontrollverfahrens nicht an den (zulässigen) Antrag gebunden, sondern kann darüber hinaus die Ungültigkeitserklärung auf die gesamte Verordnung erstrecken (vgl. für den Fall der durch das Maß des Nachteils beschränkten Antragsbefugnis Hess. VGH, Beschluß vom 16.11.1976 - IV N 3/75 - BRS 30 Nr. 22; Beschluß vom 17.01.1992 - 4 N 3142/89 - UPR 1992, 452; Beschluß vom 25.08.1994 - 4 N 796/92 -).
  • VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 bei Beeinträchtigung des Wohnwertes durch

    Dafür sprach zudem die für eine Anliegerstraße übergroße Breite der W straße von 18 m. Zudem ist es natürliche Voraussetzung jeder Planung, daß jedes Baugebiet eine Grenze hat und durch die Ausweisung eines neuen, angrenzenden Baugebietes, wo dies möglich ist, zusätzlicher Verkehr auch durch das bisherige Baugebiet fließen wird (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.1992 - 4 N 3142/89 -).
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